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Startseite > Aktuelles > 3. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Großenseebach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)
1. Feb. 2026
| Autor: Marc Brehme
| Lesezeit: < 1 Minute

3. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Großenseebach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)

Der Gemeinderat Großenseebach hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2025 eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen.

Die neue Friedhofsgebührensatzung tritt am 01.02.2026 in Kraft und ersetzt die alte Fassung der Satzung, die bis zum 31.01.2026 galt.

Die aktuelle Satzung wurde im Mitteilungsblatt Januar 2026 rechtskräftig veröffentlicht.

Auf unseren digitalen Kanälen finden Sie die Satzung hier auf der Gemeinde-Homepage unter "Unsere Gemeinde" -> "Satzungen und Verordnungen" (Kurzlink: www.grossenseebach.de/satzungen) und auch auf der Website der Verwaltungsgemeinschaft unter "Bürgerservice" -"Satzungen und Verordnungen" (Kurzlink: www.vg-hessdorf.de/satzungen).

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