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Obdachlosenbetreuung durch den AWO-Kreisverband

Die Gemeinde Großenseebach prüft, ab dem Jahr 2026 die gesetzliche Pflichtaufgabe zur Unterbringung obdachloser Menschen an den AWO-Kreisverband Erlangen-Höchstadt e. V. zu übertragen. Betroffen wären Personen, die zuletzt ihren Hauptwohnsitz in Großenseebach hatten.
Die Gemeinde überlegt, diese Aufgabe vertraglich an die AWO delegieren. Sämtliche damit verbundenen Verpflichtungen der ordnungs- und sicherheitsrelevanten Unterbringung gingen an den AWO-Kreisverband Erlangen.
Damit entfiele für Großenseebach die Notwendigkeit, selbst Wohnungen, Container oder andere Unterkünfte (Hotelzimmer etc.) bereitzustellen und zu verwalten. Auch der damit verbundene Verwaltungs- und Personalaufwand würde künftig wegfallen.
Ein besonderer Vorteil des Konzepts liegt darin, dass die AWO nicht nur die Unterbringung übernimmt, sondern die betroffenen Menschen (mit Unterstützung des Bezirks Mittelfranken) auch fachlich betreut. Ziel ist es, durch soziale, berufliche und gesellschaftliche Unterstützung die Obdachlosigkeit dauerhaft zu überwinden. Diese Kombination aus Unterbringung und Betreuung stellt einen deutlichen Mehrwert gegenüber der bisherigen Praxis dar.
Der AWO-Kreisverband hält für die Umsetzung des Konzeptes eine Anzahl von Wohnräumen an Standorten im Landkreis Erlangen-Höchstadt vor, die auch eine Differenzierung von Betreuungsplätzen je nach Betreuungsumfang und vorausgegangenen Lebensumständen (z.B. Personen mit massiven Suchtproblemen, Personen mit sexualisierten Gewalterfahrungen, Mütter mit Kindern, demotivierte und hilfsangebotsverweigernde Menschen etc.) zulässt.
Die Bedarfsermittlung, basierend auf einer Befragung der Landkreis-Gemeinden zwischen Juli und Oktober 2025, deckt sich mit den Zahlen der Obdachlosen in Bayern und dem Bundesgebiet. Demnach entfallen auf 10.000 Einwohner 3,25 betroffene Personen.
Natürlich tritt nicht in jeder Gemeinde zur gleichen Zeit der errechnete Bedarf ein. Es wird Zeiten geben, in denen die jeweiligen Gemeinden einen höheren Bedarf haben - und umgekehrt wird es Zeiten geben, in denen der Bedarf niedriger ist. Diesen unvorhersehbaren Schwankungen wird der AWO-Kreisverband zusammen mit den beteiligten Gemeinden mit einem Solidaritätsprinzip begegnen. Danach orientieren sich die Kosten für die teilnehmenden Gemeinde am durchschnittlichen Bedarf.
Für Großenseebach ergibt sich rechnerisch ein Bedarf von 0,72 Plätzen. Daraus ergäbe sich für 2026 eine jährliche Pauschale von rund 9.000 Euro. Bei tatsächlicher Belegung reduzieren sich die Kosten durch Wohngeldzahlungen weiter. Der Vertrag soll aus Gründen der Planungssicherheit für die AWO eine Laufzeit von zehn Jahren haben; der Preis wird jährlich an die Inflation angepasst.
Im Gremium wurde das Modell ausführlich diskutiert. Dabei wurden sowohl die Kosten als auch das Solidaritätsprinzip und der soziale Nutzen sowie andere Aspekte angesprochen.
Unter anderem wiesen Teile des Gemeinderates in der Diskussion auf die nicht unerheblichen jährlichen Kosten „nur auf Verdacht“ hin. Schließlich würde man im schlechtesten Fall (für die Gemeinde) Geld bezahlen, ohne jemals etwas als „Gegenleistung“ zu erhalten. Weiterhin seien nach Ansicht einiger Räte die über die Unterbringung hinausgehenden Leistungen (Beratung/Unterstützung etc.) Sache des Kreises bzw. des Bezirkes. Andere Räte hielten entgegen, dass dieses Szenario (Zahlung ohne die Garantie einer Gegenleistung) auch bei den meisten Versicherungen zu beobachten sei und man ja im Rahmen des Solidaritätsprinzips seinen Beitrag für den Landkreis leisten würde.
Auf Anfrage von Gemeinderäten, ob nicht die beiden gemeindlichen Wohnungen im Nebengebäude der Kita für Obdachlose vorgehalten werden könnten, wies Bürgermeister Jürgen Jäkel darauf hin, dass beide Wohnungen aktuell an Bürger vermietet seien. Auf einen weiteren Vorschlag aus dem Gremium, alternativ den Raum über der Aussegnungshalle für diesen Zweck vorzuhalten, antwortete der Bürgermeister, dass es sich hierbei um einen nicht ausgebauten Dachboden handele. Da die Gemeinde aktuell keine Wohnungen für Wohnungslose vorhalte und auch sonst keine kurzfristig nutzbaren anderen Räumlichkeiten zur Verfügung stünden, müsse die Gemeinde im Falle des Falles obdachlose Menschen im Hotel unterbringen und dann die Kosten dafür tragen. Wie häufig das der Fall sein könnte, sei nicht vorhersagbar und damit unmöglich einzuschätzen. Nach ausführlich Diskussion erging folgender
Beschluss (7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen):
Der Gemeinderat beschließt, die Pflichtaufgabe der Gemeinde Großenseebach der sicherheits- und ordnungspolitischen Versorgung von obdachlosen Menschen an den AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt e.V. zu delegieren. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, nach Maßgabe der im Sachvortrag genannten Fakten einen Vertrag mit dem AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt e.V. zu schließen.

Genehmigung der Zuwendungsliste für das Jahr 2025
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Gemeinde dürfen nur nach Zustimmung des Gemeinderats angenommen werden. Diese Regelung dient der Transparenz und ist landesweit vorgegeben.
Da es sich im Jahr 2025 um mehrere kleinere Einzelspenden gehandelt hat, wurden diese gesammelt dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Der Gemeinderat hat über die Annahme dieser Zuwendungen beraten und entschieden.
Nach einer Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ist zudem einmal jährlich eine Übersicht aller im Vorjahr eingegangenen Spenden zu erstellen und der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die im Jahr 2025 eingegangenen Zuwendungen lag den Gemeinderäten in einer Spendenliste vor.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Zuwendungsliste für das Jahr 2025 zu genehmigen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuwendungsliste der Rechtsaufsichtsbehörde/ Kommunalaufsicht vorzulegen.
Hilfe für Obdachlose: (Gemeinderat) Großenseebach stimmt für neues Konzept
FT+ (Bezahlschranke), 19.01.2026)
Obdachlosigkeit: Großenseebacher Gemeinderat diskutiert neues Konzept sehr intensiv
NN+ (Bezahlschranke), 19.02.2026)
Der Erste Bürgermeister Jürgen Jäkel informierte u.a., dass:
(Anmerkung der Redaktion: Im Jahr 2024 wurde mit Großenseebach Süd der "halbe" Ort durch die Telekom mit Glasfaser ausgebaut (und damit zumindest schon einmal die öffentlichen Institutionen (Rathaus, Schule, Kita) an das schnelle Internet angebunden). Seitdem bemüht sich die Gemeinde um die Fortsetzung des Ausbaus und fragt dort regelmäßig nach. Wegen seitdem kontinuierlich gestiegener Baukosten lehnt das Unternehmen seitdem aber regelmäßig einen (weiteren eigenwirtschaftlichen) Ausbau des Ortsteils nördlich der Seebach ab. Übrigens: Eine praktische Übersicht über alle News zum Glasfaserausbau finden Sie unter www.grossenseebach.de/glasfaser)
Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden am 12. Februar 2026 und voraussichtlich 12. März 2026 jeweils um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt.
Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS). Auch auf unserer Homepage (Aktuelles -> Veranstaltungen) und in der Bürger-App weist die Verwaltung auf die Termine hin.



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