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Großenseebach
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Bündelausschreibung für Strombezug
Um kommunalen Kunden die bestmöglichen Konditionen beim Strombezug zu ermöglichen, werden von einem Dienstleister sogenannte Bündelausschreibungen (auch für Strom) durchgeführt. Nach der aktuellen Markerkundung wurde diese Dienstleistung neu ausgeschrieben und die Bündelausschreibungen für kommunalen Strombezuges ab 2026 von der Firma enPortal connect realisiert.
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Teilnahme der Gemeinde Großenseebach an der Bündelausschreibung für Strombezug (Lieferstart 01.01.2026) mit dem neuen Dienstleister enPortal zu den genannten Konditionen. Es soll die kostengünstigste Stromvariante gewählt werden.
Namensgebung der Nachbarschaftshilfe Großenseebach
Nachdem das 2007 gegründete Seebacher Helfernetz in seiner Form nicht weiter bestehen, kann und zwei Vorstände in der Gemeinderatsitzung am 16. Januar 2025 das neue Konzept vorstellten, baten diese nun um die Festlegung eines Namens für die Nachbarschaftshilfe. Der überwiegende Teil des Gremiums fand die drei von den Vorständen vorgeschlagenen Namen ("NachbarSchaffts", "Miteinander-Füreinander", "ZusammenDa") nicht überzeugend und stellte zur Diskussion, den bekannten und etablierten Namen „Helfernetz“ lieber beizubehalten. Nach der Abstimmung über die Namensvorschläge, bei denen keiner eine einfache Mehrheit erreichen konnte, stimmte das Gremium darüber ab, den alten Namen „Helfernetz“ beizubehalten.
Der Gemeinderat beschloss mit acht zu vier Stimmen, der Nachbarschaftshilfe Großenseebach auch künftig den Namen „Helfernetz“ zu geben.
Neuerlass der Geschäftsordnung der Nachbarschaftshilfe/Helfernetz Großenseebach
In der Januar-Sitzung kündigten die Vorstände an, eine neue Geschäftsordnung vorzubereiten. Diese wurde zwischenzeitlich fertiggestellt und lag dem Gremium in der März-Sitzung vor. Der Gemeinderat beschloss mit acht zu vier Stimmen den vorliegenden Entwurf vom 06. März 2025 einer Geschäftsordnung für die Nachbarschaftshilfe „Helfernetz“ Großenseebach.

Gemeinde entlastet Eltern: Kostenübernahme der Betreuungsgebühren in der OGTS an Freitagen
Ab dem Schuljahr 2025/26 wird die Grundschule Großenseebach zur Offenen Ganztagsschule (OGTS). Mit dem ab 2026/27 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung entfallen die Gebühren für Eltern. Im Übergangsjahr 2025/26 bleibt der Freitag jedoch kostenpflichtig, während die Tage von Montag bis Donnerstag bereits gebührenfrei sind.
Die Gemeinde könnte die Kosten für die Freitage (17.952 Euro im gesamten Schuljahr) übernehmen, um Familien finanziell zu entlasten und Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Bisher lag die Abwicklung beim Förderverein, der dies künftig nicht mehr leisten kann. Bürgermeister und Verwaltung schlugen dem Gremium daher vor, dass die Gemeinde die Gebühren für die Freitage vollständig übernehmen solle.
Das Gremium folgte dem Vorschlag und beschloss einstimmig, dass die Betreuungsgebühren für die Freitage in Höhe von ca. 17.952 Euro (nach der aktuellen Bedarfsabfrage) im Schuljahr 2025/26 in der OGTS Großenseebach durch die Gemeinde übernommen werden.
Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS). Auch auf unserer Homepage (Aktuelles -> Veranstaltungen) und in der Bürger-App weist die Verwaltung auf die Termine hin.
Der Bürgermeister informierte u.a., dass:
Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung bedankte sich der Erste Bürgermeister beim Gremium für die konstruktive Zusammenarbeit im Jahr 2024 und verlieh der Hoffnung Ausdruck, diese auch in 2025 so fortsetzen zu können.
Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am 10. April 2025 und 8. Mai 2025 um 18 Uhr jeweils im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt.



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